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Das Diplom-Referat steht dir gerne zur Verfügung:

Prüfungsordnungen - Diplomprüfungsordnung Physik (DPO)

Die Einstellung des Studiengangs wurde beschlossen. Wir werden in Kürze mehr Informationen bereitstellen. Hier verlinkte Ordnungen/Anleitungen sind teilweise nicht mehr aktuell. Bitte kontaktiere uns bei Fragen einfach per E-Mail bis wir die Überarbeitung vorgenommen haben.

Alle wichtigen und offiziellen Informationen über das Diplomstudium findest du in der Prüfungsordnung und der Studienanleitung. Bei der Prüfungsordnung handelt es sich um die rechtlich bindende Ordnung, die bestimmt, wie ihr euren Abschluss erhaltet. Die Studienanleitung stellt eine weitere Hilfe zum erfolgreichen Absolvieren des Studiums dar.

Wo finde ich die Prüfungsordnung?

Die Prüfungsordnung findest du unter:https://www.uni-kl.de/fileadmin/ha-4/42-Pruefung/Pruefungsordnungen/DPO/Diplom-PO_Physik.pdf

Wo finde ich die Studienanleitung?

Du findest die aktuelle (Link eingefügt am 22.12.2023) Studeinanleitung für das Diplom hier:

https://physik.rptu.de/fileadmin/uni_home/Modulhandb%C3%BCcher_und_Studienanleitung/02_November/Studienanleitung-Diplom_Physik_211102.pdf

Die alte Studienanleitung für Diplom Physik der alten PO-Fassung findest du unter:https://www.physik.uni-kl.de/fileadmin/uni_home/Modulhandb%C3%BCcher_und_Studienanleitung/Handbuch_Diplom_PHYSIK.pdf

Prüfungsausschuss:

Der Diplomprüfungsausschuss (DPA) achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens. Solltet ihr irgendein Problem mit der Prüfungsordnung oder dem Prüfungsamt haben, würden wir uns freuen, wenn ihr euch zuerst an uns wendet. Wir leiten euch, wenn es notwendig wird, an die studentische Vertretung im DPA weiter.

Die Beschlüsse des DPA sind am schwarzen Brett zwischen 46-355 und 46-356 zu finden.

Scheine und Prüfungen:

Eure Leistungen während des Studiums werden in Form von Scheinen und Prüfungen bewertet. Der entscheidende Unterschied zwischen Scheinen und Prüfungen besteht darin, dass Scheine beliebig oft wiederholt werden können und nicht im Prüfungsamt angemeldet werden müssen. Um Prüfungen ablegen zu können musst du erst eine Prüfungsakte im Prüfungsamt anlegen lassen. Diese sind für das Grund- und das Hauptstudium getrennte Akten. Aus diesem Grund solltest du direkt zu Beginn deines Studiums und zudem nach Erhalt deines Vordiploms ins Prüfungsamt gehen und die Akte dort anlegen lassen.

Der Prüfungsordnung ist zu entnehmen in welchen Veranstaltungen welche Art von Leistungsüberprüfungbenötigt wird. Wir werden hier Fachprüfungen oder Teile dieser als Prüfungen bezeichnen. Unter Scheinen verstehen wir (benotete) Leistungsnachweise und Bescheinigungen.

Nun ein paar Details:

Prüfungen finden in der Regel mündlich statt. (Ausnahmen kann es im nichtphysikalischem Wahlpflichtfach (Nebenfach) geben). Sie müssen mindestens zwei Wochen vor Prüfungstermin im Prüfungsamt angemeldet werden. Bevor ihr die erste Prüfung anmelden könnt muss eine Prüfungsakte erstellt werden. Dafür empfiehlt es sich schon im ersten Semester das Prüfungsamt zu besuchen und dort die Akte anzulegen. Hier findet ihr das Prüfungsamt. Die Anmeldung zu einer der Physik-Prüfungen (nicht zu einer im Nebenfach) erfolgt folgendermaßen: Ihr holt euch in den Sekretariaten der Professoren alle Scheine ab, die ihr zum Ablegen der Prüfung benötigt und bringt diese ins Prüfungsamt (eventuell rentiert es sich die Scheine davor einzuscannen). Wenn ihr dem Prüfungsamt mitteilt, dass ihr gerne die entsprechende Prüfung ablegen wollt, werden sie euch einen Zettel in die Hand drücken. Mit diesem Zettel geht ihr zu dem Professor, bei dem ihr geprüft werden wollt, fragt diesen nach einem Termin und lasst den Termin auf dem Zettel eintragen. Der ausgefüllte Laufzettel muss mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin wieder im Prüfungsamt angekommen sein. Für die Anmeldungen von Prüfungen im Nebenfach existiert ein extra Zettel (der gleiche wie für Bachelor-Studierende). Für genauere Informationen dazu fragt bitte uns oder das Prüfungsamt. Ohne Angabe von Gründen könnt ihr eine Prüfung bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin im Prüfungsamt und beim Professor abmelden. Danach ist ein Attest notwendig.

Wie ihr Scheine erlangen könnt legt der entsprechende Dozent am Anfang des Semesters fest. Dies kann das Bestehen einer Klausur, die Teilnahme an den Übungen oder auch eine Projektarbeit sein. Im Grundstudium benötigt ihr benotete Scheine. Im Hauptstudium reichen euch unbenotete Scheine. Die Scheine im Grundstudium gehen in die Note des Vordiploms mit ein. Falls im Hauptstudium Scheinnoten vorhanden sind können diese verbessernd in die Prüfungsnote eingehen.

Nichtphysikalisches Wahlpflichtfach (Nebenfach):

Sowohl während eures Grundstudiums, als auch während eures Hauptstudiums müsst ihr ein nichtphysikalisches Wahlpflichtfach (Nebenfach) belegen. Die vom Prüfungsausschuss genehmigten Nebenfächer findet ihr in der Studienanleitung. Solange ihr in eurem Nebenfach noch keine Prüfung absolviert habt, könnt ihr dieses ohne Probleme wechseln. Dafür müsst ihr im Studierenden Service Center (SSC) einen (meist formlosen) Antrag auf Studiengangswechsel stellen (und dort bitte nur das Nebenfach wechseln). Zu beachten ist, dass ihr erst zu Beginn des nächsten Semesters in das neue Nebenfach eingeschrieben seid und somit auch erst dann Prüfungen absolvieren könnt. In Ausnahmefällen kann noch bis kurz vor Vorlesungsbeginn das Nebenfach gewechselt werden.

Zudem habt ihr die Möglichkeit zwischen Grund- und Hauptstudium das Nebenfach zu wechseln, um euch eventuell ein bisschen breiter zu bilden. Auch dies ist wieder nur durch einen Antrag im SSC zum Semesterstart möglich.

Fristen:

Sowohl im Grundstudium als auch im Hauptstudium gibt es Fristen, innerhalb derer ihr eure Prüfungen absolvieren müsst. Die Diplom-Vorprüfung muss innerhalb von drei Semestern abgelegt werden, andernfalls gilt sie als nicht bestanden. Die Frist beginnt mit dem Datum der Fachprüfung, die als erste nach Ablauf des dritten Fachsemesters durchgeführt wird. Die Diplom-Hauptprüfung (einschließlich der Diplomarbeit) muss innerhalb von 16 Monaten abgelegt werden, andernfalls gilt sie als nicht bestanden. Als Anfang zählt der frühere der folgenden zwei Termine: die Ausgabe der Diplomarbeit oder der Termin der Fachprüfung, die als erste nach Ablauf des achten Fachsemesters durchgeführt wird. Eine Fachprüfung gilt als durchgeführt, wenn alle Teilprüfungen durchgeführt sind.

Numerische Physik:

Häufig erreichen uns Fragen, wie §14 (2) 6.1 d bzw. 6.2 d in der Prüfungsordnung zu verstehen sind. Grundsätzlich geht es hier um zwei Veranstaltungen, die jeweils aus zwei Teilen bestehen und jedes Wintersemester angeboten werden. Im KIS sind diese aktuell (WS19/20) als "Numerische Physik / Computational Physics" (kurz Numphys) und "Physikalische Messtechnik (für Modul E3: zweite Semesterhälfte)" (kurz Messtechnik) eingetragen. Die Numphys sollte in der ersten Semesterhälfte das Thema Numerische Physik und in der zweiten Semesterhälfte das Thema Computational Physics behandeln. Für uns Diplomer ist von der Vorlesung Messtechnik nur die zweite Semesterhälfte relevant. Wählt man im Hauptstudium die Vertiefungsrichtung Technische Physik so benötigt man einen Schein über Numerische Physik (Semesterhälfte 1 der Numphys) und einen Schein über die zweite Semesterhälfte der Messtechnik. Wählt man Theoretische oder Experimentalphysik als Vertiefungsrichtung, so existiert Wahlfreiheit in der zweiten Semesterhälfte zwischen Computational Physics (Semesterhälfte 2 der Numphys) und der zweiten Semesterhälfte der Messtechnik. Also benötigt man entweder einen Schein über die komplette Vorlesung Numphys oder 2 "halbe" Scheine, wie die Technischen Physiker. Da diese Vorlesungen auch von anderen Studiengängen besucht werden, wissen die Dozenten oft nicht, welche Scheine sie anbieten müssen. Aus diesem Grund ist es, wenn man Technischer Physiker ist oder deren Kombination wählt, unbedingt wichtig in der ersten Vorlesung der Numphys und in der ersten Vorlesung der Messtechnik (in Semesterhälfte 1!) abzuklären, bis zu welchem Termin die einzelnen Semesterhälften gehalten werden und was die Scheinkriterien sind.